Steuervorteile mit G.O.L.D®

Mit einer Wohnung in der G.O.L.D® investieren Sie in eine Legende. Ob eine Wohnung im Speisehaus oder in der Luz-Long-Anlage – die denkmalschutzrechtlichen Auflagen, erhöhte Baukosten und der Zeitaufwand tragen dazu bei, dass Wohnungen in solch einem Ensemble teurer sind als Wohnungen im reinen Neubau. Dafür räumt der Staat dem Käufer Steuervorteile ein:

Denkmal-AfA

Kapitalanleger einer Wohnung im denkmalgeschützten Speisehaus der Nationen in der G.O.L.D® können in einem Zeitraum von 12 Jahren 100% der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die zur Sanierung und Erhalt des Gebäudes und seiner Nutzung erforderlich sind, absetzen.

Erhöhte Afa

Kapitalanleger einer Wohnung in der Luz-Long-Anlage in der G.O.L.D® können in einem Zeitraum von 12 Jahren 100% der Kosten für Baumaßnahmen, die für Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechte Verwendung des Bestandsgebäudes (im Sanierungsgebiet) erforderlich sind, absetzen.

Lineare AfA

Bei Wohnungen im Neubau in der G.O.L.D® findet die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Anwendung. Dabei können Eigentümer über 33 Jahre 3 % p.a. der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes abschreiben.

Gleichzeitig helfen Sie dabei ein Denkmal für unsere und künftige Generationen zu erhalten.

Referenz: Hesperidenhöfe® im Klinkerbau der Mälzerei Pankow, Berlin-Pankow